Sozialmedizin: Keiner kennt sie, jeder braucht sie!

Hausarzt

  • primäre Versorgung.
  • Notfallversorgung vor Ort.
  • Organisation der ärztlichen Betreuung.
  • Ambulate Therapie mit Zuweisungsaufgabe.
  • Medikamenten- und Heilmittelversorgung.
  • Hilfsmittelversorgung.
  • Für Krankschreibung zuständig.

 

Krankenhäuser

  • Primäre Versorgung einer Region.
  • Notfallversorgung.
  • Freier Zugang über Haus- / Facharzt.
  • ortsnah gelegen.
  • Medikamentenversorgung.
  • Stationäre Therapie spezieller Erkrankungen.

 

REHA-Kliniken

  • Im Gegensatz zum Krankenhaus kein freier Zugang.
  • Spezielle Therapien im Auftrag der Krankenkassen (oft gebunden an eine Krankenkasse) oder der Berufsgenossenschaften.
  • Keine Notfallversorgung.
  • oft ortsfern gelegen.
  • Erstellung von Leistungsbildern für Rentenversicherungen und das Arbeitsamt.
  • Machen Aussagen zur Eignung und Weiterbeschäftigung für berufliche Tätigkeiten oder über Rentenbedarf.

 

Krankenkasse

  • trägt Kosten für Therapie und Krankengeld.
  • trägt Kosten für REHA, wenn der Patient nicht mehr im Arbeitsprozess (also für Rentner).
  • hat keine eigene ärztliche Kompetenz.
  • hat keine Einsicht in ärztliche Befunde.
  • Bekommt medizinische Beratung durch Medizinischen Dienst der Krankenkassen (=MDK) auf Anfrage.
  • Entscheidet in alleiniger Verantwortung (keine Entscheidungskompetenz des MDK!).

 

Medizinischer Dienst der Krankenkassen (= MDK)

  • Unabhängige Einrichtung zur Beratung der Krankenkassen in allen medizinischen Fragen.
  • Erstellt Gutachten im Auftrag der Krankenkassen und Pflegekassen.
  • Überwacht und prüft die Krankenhausabrechnung für die Krankenkassen.
  • Prüft die Pflegeheime und Pflegedienste.
  • Hat keine eigene Entscheidungskompetenz, darf nur beraten!

 

Rentenversicherung

 

Berufsgenossenschaft

  • Kosten trägt nur der Arbeitgeber.
  • Ist nur für Arbeits-/Wegeunfälle zuständig.
  • Arbeitnehmer alleinige Nutznießer.
  • Zahlt Renten bei Unfallfolgen.
  • Hat eigene Kliniken (oft sehr gut !).
  • REHA-Maßnahmen dienen der Vermeidung von Unfallrenten.
  • Orientierung nur am konkreten Schadesfall.

 

Betriebsarzt

  • Kosten trägt nur der Arbeitgeber.
  • Ist für Ihre medizinische Sicherheit am Arbeitsplatz zuständig.
  • Regelmäßige Kontrolluntersuchungen der Arbeitnehmer sind vorgeschrieben.
  • Macht Einstellungsuntersuchungen.
  • Übernimmt keine Heilbehandlung.
  • Prüft auf Schädigungen durch die konkrete Tätigkeit.
  • Regelt arbeitsplatzbezogene Vorsorge.
  • Arbeitet im Auftrag der Berufsgenossenschaft.
  • Ist Ihr Ansprechpartner für medizinische Probleme am Arbeitsplatz.